BGH: Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 17.04.2012 (X ZR 76/11 ; PM) kann eine Vorverlegung des Rückfluges um 10 Stunden den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten. In dem zugrundeliegenden Verfahren hatte die aus eigenem und abgetretenem Recht ihres Lebensgefährten die Rückzahlung eines gezahlten Reisepreises und Schadensersatz verlangt. Aus der Pressemitteilung des BGH: Der Lebensgefährte der Klägerin [...]