Das Oberlandesgericht Köln (PM 12/12) sieht keine Verwechslungsgefahr zwischen der Ritter-Sport-Schokolade und der Milka-Schokolade Doppelquadranten.

Im Rechtsstreit der Inhaberin der Marke „Ritter Sport“ gegen die Kraft Foods Deutschland GmbH als Inhaberin der Marke „Milka“ hat das Oberlandesgericht Köln mit einem am 30. März 2012 verkündeten Urteil (Az: 6 U 159/11) die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hatte im Jahr 2010 Schokoladentafeln auf den Markt gebracht, bei denen zwei 40-g-Schokoladentafeln in einer
Doppelpackung zusammengefaßt waren; durch eine Perforierung in der Mitte ließ sich die Doppelpackung in zwei einzelne gleich große fast quadratische Hälften trennen. Die Verpackung der Tafeln war weitgehend in der Farbe lila gehalten und trug die Aufschrift „Milka“.

Außerdem war die „lila Kuh“ darauf abgebildet. Die Klägerin sah jedoch aufgrund der quadratischen Form der beiden  Tafelhälften ihr auch als Marke eingetragenes bekanntes Kennzeichen verletzt und nahm die Beklagte auf Unterlassung des Inverkehrbringens, Auskunft, Schadensersatzfeststellung und Vernichtung der bereits hergestellten Tafeln in Anspruch. Das Landgericht Köln hatte der Klage weitgehend stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat der 6. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Köln das Urteil jedoch abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Nach Auffassung des Senats, der sich auf Verbraucherumfragen stützt, erkenne zwar der weit überwiegende Teil der  Konsumenten eine quadratisch verpackte Schokoladentafel mit Seitenlaschen ohne zusätzliche Kennzeichnungen durch Aufschriften oder Bilder als eine solche der Marke „Ritter“ oder „Ritter Sport“. Dennoch bestehe weder eine  Verwechslungsgefahr noch die Gefahr einer „Verwässerung“ der Klagemarke. Der Gesamteindruck bei den beanstandeten Tafeln werde weniger durch die Form als vielmehr durch die Farbgestaltung und den Schriftzug „Milka“ bestimmt, so dass die Tafeln vom durchschnittlichen Verbraucher eindeutig der Marke der Beklagten zugeordnet würden. Auch durch die Aufschriften auf den beiden Hälften („Für Jetzt“/ „Für Später“; „Für Mich“/ Für Dich“; „1. Halbzeit“/ „2. Halbzeit“) werde signalisiert, daß es sich um zwei Hälften einer Doppelpackung handele. Die quadratische Grundform der Packungshälften trete  demgegenüber so zurück, daß sie nicht mehr prägend sei. Auch eine Verbraucherumfrage habe ergeben, daß nur ein zu vernachlässigender Anteil der Konsumenten die Milka-Doppelpackung mit der Marke „Ritter Sport“ in Verbindung bringe.