BGH: Private Lebensversicherung im Versorgungsausgleich
Mit dem Beschluß des Bundesgerichthof vom 05.10.2011 (XII ZB 555/10) sind private Lebensversicherungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG nur dann in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, wenn sie auf eine Rentenleistung gerichtet sind. Dies gelte auch für Verträge mit Kapitalwahlrecht, solange das Wahlrecht nicht ausgeübt sei. Nach Ausübung des Kapitalwahlrechts komme lediglich ein güterrechtlicher [...]