KG Berlin: Sorgfaltspflichten des Nachzüglers im Kreuzungsbereich
Das Kammergericht Berlin erteilte in seinem Beschluß vom 12.05.2011 (22 40/11) den Hinweis, daß der Vorrang des Kreuzungsräumers bzw. Nachzüglers sich (nur) aus § 11 Abs. 3 StVO ableite, weshalb für den Vorfahrtsberechtigten im Hinblick auf den Kreuzungsräumer eine besondere Verkehrslage erkennbar sein müsse und der Kreuzungsräumer sich über den Vorfahrtsverzicht des Berechtigten mit diesem [...]