Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.04.2017 (10 Sa 154/17):

Die massenhaften Abrufe von Meldedaten durch eine Mitarbeiterin im Bürgeramt rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung, auch wenn sie nur einen kleinen Personenkreis betreffen und aus reiner Neugier erfolgt sind.

Wenn ein kündigungsrelevanter Sachverhalt aufgrund zusätzlicher Erkenntnisse neu zu beurteilen ist, handelt es sich nicht um eine Wiederholungskündigung.