BAG: Außerordentliche Kündigung – sexuelle Belästigung

Von |2017-11-14T09:53:22+00:00November 14th, 2017|Arbeitsrecht|

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.05.2017 (2 AZR 302/16): Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Auf eine sexuelle Motivation der Berührung kommt es nicht an.