BGH: Großelternumgang kann dem Kindeswohl widersprechen

Von |2017-11-30T09:35:42+00:00November 30th, 2017|Familienrecht|

Bundesgerichtshof, Beschluß vom 12.06.2017 (XII ZB 350/16): BGB § 1685 Abs. 1; FamFG § 68 Abs. 3 Satz 2 a) Gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann im Beschwerdeverfahren auch gegen den Willen eines Beteiligten ohne erneuten Erörterungstermin entschieden wer-den. b) Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient regelmäßig nicht seinem [...]