BGH: Bürgschaft statt Mietbarkaution als Leistung erfüllungshalber
Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Beschluß vom 22.11.2011 (VII ZR 65/11), daß ein Vermieter von Wohnraum auch nach der Beendigung des Mietvertrages einen Anspruch auf Zahlung der fälligen Kaution habe, solange und soweit ihm aus dem Mietvertrag noch Forderungen zustehen würden. Sei eine Barkaution vereinbart und akzeptiere der Vermieter dennoch eine Bürgschaft, so sei die [...]