OLG Hamm: Teilkaskoverischerung: arglistige Täuschung durch falsche Kaufpreisangabe?
Das Oberlandesgericht Hamm befand in seinem Urteil vom 11.01.2012 (20 U 64/11), daߠ wenn der Versicherungsnehmer den vom Versicherer im Schadensformular erfragten Kaufpreis des von ihm als gestohlen gemeldeten Fahrzeugs unzutreffend mit 37.000,00 statt 27.000,00 angebe, so der Versuch einer arglistigen Täuschung jedenfalls dann nicht als bewiesen anzusehen sei, wenn der Kläger den [...]