OLG Köln: Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Ritter-Sportschokolade“ und „Milka-Doppelquadranten“
Das Oberlandesgericht Köln (PM 12/12) sieht keine Verwechslungsgefahr zwischen der Ritter-Sport-Schokolade und der Milka-Schokolade Doppelquadranten. Im Rechtsstreit der Inhaberin der Marke "Ritter Sport" gegen die Kraft Foods Deutschland GmbH als Inhaberin der Marke "Milka" hat das Oberlandesgericht Köln mit einem am 30. März 2012 verkündeten Urteil (Az: 6 U 159/11) die Klage abgewiesen. Die Beklagte [...]