BGH: Zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 28. Februar 2012 (VI ZR 10/11; PM) müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt nach § 21a Abs. 1 StVOgrundsätzlich angelegt sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift könne hinsichtlich unfallbedingter Körperschäden zu einer Haftungskürzung wegen Mitverursachung führen. Da die Beklagten in dem zu beurteilenden Fall nur für die Folgen des [...]