OLG Köln: Kein Schmerzensgeld bei physischer und psychischer Bagatellverletzung nach Hundebiß
Das Oberlandesgericht Köln kam in seinem Beschluß vom 06.05.1998 (13 W 52/97) im Falle einer Hundebißverletzung zu dem Ergebnis, daß die erlittene Primärverletzung als Bagatellverletzung zu klassifizieren sei und daher kein Schmerzensgeld rechtfertige. Das Oberlandesgericht führte aus, daß unter Bagatellverletzungen, bei denen der Ersatz eines immateriellen Schadens ausnahmsweise versagt werden könne, die Rechtsprechung solche Beeinträchtigungen [...]