Mit dem Beschluß des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24.09.2007 (I-2 Ss (Owi) 118/07-(Owi) 50/07 III) kann eine Ausnahme vom Fahrverbot für beruflich Einsatz- und Krankenwagen angemessen sein. So, wenn aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Beschränkung des Fahrverbots auf bestimmte Fahrzeugarten als „Denkzettel“ ausreiche. Das gelte umso mehr, wenn zugegeben werde, den Verkehrsverstoß bei einer Privatfahrt begangen zu haben.