OLG Brandenburg: Keine Haftung der Gemeinde für herabfallenden Ast bei erfolgter Übertragung der Verkehrssicherungspflicht
In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Brandenburg (2 U 16/10; 2 U 16/10 Urteil in Langform) befand das Gericht in seinem Urteil vom 28.06.2011, daß die Stadt nicht für die Beschädigung eines parkenden Autos durch einen herabfallenden Ast hafte. Der Kläger hatte sein Kfz auf einer schmalen unbefestigten Straße, die an einem der Stadt gehörenden [...]