In einem seit dem 05. März 2012 laufenden Strafverfahren, in dem die Bundesanwaltschaft zwei Angeklagten Unterstützung bzw. Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Last legt, hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 01.08.2012 den Angeklagten Turgay C. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt (PM).

Dem Urteil war eine verfahrensabkürzende Verständigung vorausgegangen. Turgay C. hatte nach mehrmonatiger Prozeßdauer den ihn betreffenden Tatvorwurf eingeräumt, wonach er der „Islamischen Bewegung Usbekistan (IBU)“ über einen Mittelsmann bei zwei Gelegenheiten Geldbeträge im Wert von insgesamt 39.000 € zukommen ließ.

Das Verfahren gegen den zweiten Angeklagten, Ömer C., soll am 03. September 2012, 10.30 Uhr, im Prozeßgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, fortgesetzt werden.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen III-5 StS 3/11 (Ömer C.)

Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen III-5 StS 4/12 (Turgay C.)