OLG Köln: Die Kenntnis von der Unzuverlässigkeit des Anwalts schadet! Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand!
Das Oberlandesgericht Köln führte in seinem Beschluß vom 12.01.2012 (2 Ws 21/12) aus, daß Gründe für eine von Amts wegen zu gewährende Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde in dem vorliegenden Fall nach Aktenlage nicht bestünden. Zwar sei nach Maßgabe des § 44 StPO ein Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten in der [...]