Klassenfahrt – Aufsichtspflichtverletzung – Haftung des Dienstherren
Das Landgericht Bonn hatte sich in seinem Urteil vom 12.02.2007 (1 O 99/06) mit einer möglichen Haftung der Stadt - als Trägerin einer Schule - zu befassen. Hintergrund war, daß das von dem Schuldirektor beauftragte Busunternehmen nach Durchführung der Klassenfahrt erhebliche Schäden an der Bus-Einrichtung geltend gemacht und die Stadt als Trägerin der Schule und [...]