Lärmbelästigung durch Fußballspielen? Öffentlichrechtlicher Unterlassungsanspruch
In dem Verfahren vor demVerwaltungsgericht Minden tenorierte das Gerich Urteil vom 18.05.2011 (11 K 1118/10), daß die Gemeinde dafür Sorge zu tragen habe, daß auf dem angrenzenden Sportplatz der Kläger an Sonn- und Feiertagen ein Spielbetrieb von maximal 45 Minuten in der Zeit von 13 bis 15 Uhr stattfinde, sofern insgesamt der Spielbetrieb an diesen [...]