AG München: Prüfungspflicht von privat Versicherten
Amtgericht München Urteil vom 04.07.2013(282 C 28161/12), PM 7/14: Der Inhaber einer privaten Krankenversicherung ist verpflichtet, die bei der Versicherung einzureichende Rechnung danach zu überprüfen, ob tatsächlich die vorgenommene Behandlung darin abgerechnet ist. Hat er auch nur leicht fahrlässig nicht bemerkt, daß in der Rechnung des Arztes Behandlungen abgerechnet sind, die tatsächlich nicht erbracht wurden, [...]