ArbG Berlin: Barabgeltung für nicht genommenen Urlaub
Das ArbG Berlin hat in seinem Urteil vom 27.3.2013 – 28 Ca 1960/13 - entschieden: Kann Erholungsurlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er auch dann in Geld abzugelten, wenn der Arbeitnehmer erkrankungsbedingt während des Urlaubsjahres nicht in der Lage war, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (ständige [...]