BGH: Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit §§ 823, 826 BGB
Der Bundesgerichtshof setzte sich in seinem Urteil vom 20.12.2011(VI ZR 309/10) mit der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit auseinander. Eine Schadensersatzpflicht gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB setze voraus, daß der objektive Tatbestand des § 264a StGB vorsätzlich - zumindest in der Form des bedingten Vorsatzes - verwirklicht worden sei. [...]