Oberlandesgericht Oldenburg, Pressemitteilung vom 16.05.2011
Das Fällen von Bäumen ist eine gefährliche Tätigkeit. Durch das unkontrollierte Umstürzen eines Schornsteins, an dem ein Seilzug zum Zwecke von Baumfällarbeiten befestigt war, wurden im Juni 2006 zwei Arbeiter schwer verletzt. Weil der verantwortliche Bauleiter mit dem Einsatz der insoweit ungelernten Arbeiter grob fahrlässig handelte, haftet er für den bisher entstandenen Schaden in Höhe von knapp 900.000,- . Das entschied der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (1 U 33/10).
Der beklagte Vorarbeiter war von seiner Firma mit der Räumung eines Grundstücks beauftragt worden. Auf dem Grundstück standen nur noch der Schornstein mit Fundamentplatte eines abgerissenen Hauses sowie einige Bäume von ca. 10 Meter Höhe und 30 cm Durchmesser. Der Baustellenleiter teilte zwei unerfahrene Mitarbeiter zur Mithilfe bei den Baumfällarbeiten ein. Er beauftragte sie, ein Seil zwischen Baum und Schornstein mithilfe eines Kettenzuges zu spannen. Nach Auftragserteilung verließ er die Baustelle. Der Schornstein stürzte beim Spannen des Seils auf die beiden Arbeiter.
Einer der beiden ist seither querschnittsgelähmt, der andere zu 20 % erwerbsgemindert.
Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Baustellenleiter zur Zahlung von Schadensersatz wegen grob fahrlässigen Verhaltens.
Die Berufung des Beklagten blieb ohne Erfolg. Der 1. Zivilsenat entschied, der Beklagte hafte, weil er keine fachkundigen Personen hinzugezogen habe und Mitarbeiter ausgewählt habe, die noch nie einen Baum gefällt hatten und daher aufgrund ihrer Unerfahrenheit offensichtlich ungeeignet zum selbständigen Ausführen der Fällarbeiten gewesen seien.
Die Geschädigten seien weder fachkundig in die Arbeiten eingewiesen noch überwacht worden. Die Gefahr sei offensichtlich gewesen und hätte sich dem Beklagten aufdrängen müssen, zumal die beiden Arbeiter per Telefon selbst noch mitgeteilt hätten, dass sie sich im Umgang mit dem Kettenzug nicht auskennen würden.
Urteil vom 24.2.2011, Az. 1 U 33/10. Das Urteil ist rechtskräftig.
Dr. Antje Jaspert
-Pressesprecherin-
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