BGH: Quakende Frösche sind grds. von dem Nachbarn zu dulden
Hält der Nachbar in seinem Gartenteich Frösche (Laubfrösche, Grünfrösche, Grasfrösche und Erdkröten), so gibt es mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.11.1992, - V ZR 82/91 -) keine Möglichkeit, dem Nachbarn die Haltung der Frösche zu untersagen, da diese unter Naturschutz stünden. Das Froschgequake sei zu erdulden. Allerdings sei der Eigentümer zu Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet. Im zugrundeliegenden [...]