BGH: Begrenzungsmöglichkeiten des § 1578 b BGB auch auf sog. Altvergleiche“
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 23.11.2011 (XII ZR 47/10) hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung fortgesetzt, nach der die Begrenzungsmöglichkeiten des § 1578 b BGB auch auf sog. Altvergleiche Anwendung finden. In dem Verfahren stritten die Parteien um die Abänderung eines Vergleichs aus dem Jahr 2003 über nachehelichen Unterhalt. Der 1939 geborene Kläger begehrte mit [...]