OLG Hamm: Langfristiger Auslandsaufenthalt kann die Abwesenheit im Hauptverhandlungstermin entschuldigen
Pressemitteilung des Präsidenten des OLG Hamm vom 08.03.2012 Der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, daß ein langfristiger Auslandsaufenthalt die Abwesenheit des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin nach § 74 Abs. 2 OWiG genügend entschuldigen kann. Der Senat hat das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Lübbecke, mit dem der Einspruch verworfen wurde, mit den Feststellungen [...]