Zur Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 04.05.2011 (VIII ZR 195/10; Nr. 74/2011) verjähren Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses in der irrigen Annahme einer entsprechenden Verpflichtung ausgeführt hat, nach § 548 Abs. 2 BGB binnen sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses. Der Kläger und seine Ehefrau waren bis Ende 2006 Mieter [...]