OLG Düsseldorf: Mängel an der Mietsache müssen von dem Mieter angezeigt werden
Das Oberlandesgericht Düsseldorf befand in seinem Urteil vom 12.08.2008 (I-24 U 44/08), daß es in die Obhutspflicht des Mieters bzw. Pächters falle, bekannte Informationen über den Zustand der Mietsache an den Vermieter weiterzugeben. Zeige also der das Mietobjekt nutzende Mieter ihm bekannte Mängel nicht an, habe er keine Gewährleistungsansprüche und könne sich zudem dem Vermieter [...]