LG Stuttgart: Schweigen ist keine Zustimmung (hier: zur Mieterhöhung)
Das Landgericht Stuttgart urteilte am 26.10.2011 (13 S 41/11), daß wenn zwischen Vermieter und Mieter zwei Mieterhöhungen im Streitseien, wovon die zweite auf die erste aufbaue, über die erste ohne Verletzung des Prinzips der Widerspruchsfreiheit regelmäßig kein Teilurteil ergehen könne. Erhöhe ein Vermieter entgegen § 558b BGB die Miete ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters und [...]