LG Stuttgart: Mieterhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung bei widerspruchsloser Lastschrift?
Das Landgericht Stuttgart (13 S 41/11) befand in seinem Urteil vom 26.10.2011, daß, falls ein Vermieter entgegen § 558b BGB die Miete ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters erhöhe und, ohne den Rechtsweg zu beschreiten, vom Konto des Mieters unabgesprochen die erhöhte Miete einziehe, in dem Schweigen des Mieters auch dann keine (konkludente) Zustimmung zu dem [...]