BayObLG: Zur Strafbarkeit einer Bezeichnung von Personen (darunter einen Parteipolitiker) als absolute Lachnummern, die man als Warnhinweis auf eine „Kippenschachtel“ tun könne
BayObLG, Beschluß vom 31.01.2022 (204 StRR 574/21): (...) " cc) Gleichwohl wurde jedenfalls mit der Textzeile „und ich dachte immer, die Schockbilder auf den Kippenschachteln wären schlimmer“ sowie der Kommentierung des Angeklagten, „das sind absolute Lachnummern“, „das kannste auf ne Kippenschachtel tun als Warnhinweis“, die Grenze überschritten, bis zu der das Persönlichkeitsrecht und der [...]