LSG Bayern: Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Nichterscheinen nach Ablehnung einer Teilnahme mittels Videokonferenz
Landessozialgericht Bayern, Beschluß vom 25.04.2022 (L 2 AL 62/22 B): " Leitsätze: 1. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens im sozialgerichtlichem Verfahren nach § 111 SGG kann nicht nur zur Sachverhaltsaufklärung, sondern auch im Interesse einer effektiven Verhandlung oder zweckmäßigen Erledigung (u.a. Vergleichsgespräche, Erläuterung der Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels) erfolgen. (Rn. 22) 2. Die Auferlegung eines [...]