OLG Nürnberg: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Warnpflicht bei Installation eines versenkbaren Pollers
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 08.07.2013 (4 U 414/13): Es stellt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn ein zur Sperrung der Einfahrt zu einem Krankenhaus versenkbarer Poller nach der Durchfahrt eines Fahrzeugs automatisch hochfährt und ein weiteres einfahrendes Fahrzeug, dessen Fahrer wegen fehlender Hinweise nicht mit einem hochfahrenden Poller rechnen musste, beschädigt.