Bayer. LSG: Sturz beim Autowaschen kein Arbeitsunfall
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 31.10.2013 (L 17 U 180/12), PM: Wer als Unternehmer seine Geschäftsfahrt unterbricht, um sein sonst überwiegend privat genutztes Fahrzeug zu waschen und sich dabei verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Sturz beim Autowaschen: Der Kläger betreibt als selbstständiger Unternehmer eine Drogerie mit angegliederter Lotto-Annahmestelle. Dazu nutzt er auch seinen Privatwagen. Auf der Fahrt [...]