BGH: Zum als befangen abgelehnten Richter
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 16.01.2014 (XII ZB 377/12): Durch das Einreichen eines die mündliche Verhandlung lediglich vorbereitenden Schriftsatzes hat sich eine Partei noch nicht in eine Verhandlung vor dem als befangen abgelehnten Richter eingelassen.