Sozialgericht Dortmund (Urteil vom 20.12.2013, S 19 AS 1036/12), Pressemitteilung vom 17.02.2014:

Das Jobcenter darf den Anspruch von Hartz-IV-Kindern auf Nachhilfeunterricht nicht zeitlich begrenzen. Die Mutter einer Realschülerin aus Iserlohn hatte gegen das dortige Jobcenter geklagt, weil es sich weigerte die Kosten einer außerschulischen Mathe-Nachhilfe länger als zwei Monate zu übernehmen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Eine pauschale zeitliche Grenze des Förderunterrichts sei unzulässig, weil dies der Verwirklichung von Chancengerechtigkeit für Kinder Langzeitarbeitsloser entgegenwirke, so das Gericht in seinem Urteil vom 20. Dezember 2013. Vielmehr sei die Frage entscheidend, ob Nachhilfe erforderlich sei, um ausreichende Leistungen beizubehalten. Im Fall der Iserlohner Schülerin hätten dies Stellungnahmen ihrer Lehrer gezeigt.