Bundesgerichtshof, Beschluß vom 04.12.2013 (XII ZB 333/13):
Dem Betreuer steht gegen die Aufhebung der Betreuung keine Beschwerdebefugnis aus eigenem Recht zu.
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 04.12.2013 (XII ZB 333/13):
Dem Betreuer steht gegen die Aufhebung der Betreuung keine Beschwerdebefugnis aus eigenem Recht zu.