BGH: Selbständiges Beweisverfahren und Verjährungshemmung des Vergütungsanspruchs
Der Bundesgerichtshof befand in seinem Beschluß vom 09.02.2012 (VII ZR 135/11), daß die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt werde, wenn der Auftragnehmer zur Aufklärung von Werkmängeln ein selbständiges Beweisverfahren einleite, um die Abnahmereife seiner Werkleistungen und die tatsächlichen Voraussetzungen für die Fälligkeit seines Vergütungsanspruchs nachweisen zu [...]