AG Meppen: Wespennester und sofortiges Handeln des Mieters
Mit dem Urteil des Amtsgerichts Meppen vom 11.03.2003 (8 C 92/03) dürfen Mieter ein Wespennest ohne Rücksprache mit dem Vermieter entfernen lassen. Der Vermieter müsse die Kosten der Feuerwehrbeauftragung nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) erstatten. Wespennester würden eine nicht unerhebliche Gefahr darstellen, die einen Mieter berechtigen könnte, sofort - ohne Rücksprache mit [...]