Betreuung erforderlich?
Voraussetzung für eine Betreuerbestellung ist eine psychische Krankheit oder körperliche, geistige oder seelische Behinderung, wenn hierdurch die freie Willensbildung beeinträchtigt wird. Aber selbst wenn durch die Krankheit oder Behinderung die Erkenntnisfähigkeit oder die Fähigkeit zur Willensbetätigung erheblich einschränkt sein sollte, was medizinisch zu verifizieren wäre, muß es nicht zu einer Betreuung kommen, dann nämlich nicht, wenn [...]