Im Pflegeheim lebende Frau erhält wegen des Vermögens ihres Ehemanns keine Sozialhilfe
Das Hessische Landessozialgericht sprach in seinem Urteil vom 05.12.2011 (L 7 SO 194/09; PM) aus, daß Sozialhilfe zur Pflege nur geleistet werde, soweit den Pflegebedürftigen oder deren Ehegatten bzw. Lebenspartnern nicht zuzumuten sei, die Pflegekosten zu tragen. Ein Ehegatte oder Lebenspartner könne jedoch nicht herangezogen werden, wenn er vom Pflegebedürftigen getrennt lebe. Allein aus der [...]