LAG Mainz: keine sofortige Beschwerde gegen Rubrumsberichtigung vor Urteilserlaß
Landesarbeitsgericht Mainz 3 Ta 239/11 Beschluß vom 15.12.12011: Gegen einen Beschluß, mit dem das Arbeitsgericht vor Urteilserlaß einem Gesuch des Klägers auf Berichtigung des Passivrubrums entspricht, ist die sofortige Beschwerde mit der Entscheidung des LAG Mainz nicht statthaft. Mit seiner Kündigungsschutzklage (3 Ca 779/11) wandte sich der Kläger gegen mehrere Kündigungen. In der Klageschrift war [...]