LG Landshut: Fahrzeugbegriff hinsichtlich Inlineskates
Landgericht Landshut, Beschluß vom 09.02.2016 (6 Qs 281/15). Bei Inlineskates handelt es sich nach Auffassung des LG Landshut nicht um ein Fahrzeug im Sinne von § 316 StGB. Somit könne man sich auch nicht strafbar machen, wenn man mit ihnen trotz Alkoholgenuss umherfährt.