Amtsgericht Hamburg-St-Georg, Urteil vom 23.05.2022 (910 C 30/22):

Auch bei einem Leasingfahrzeug trägt der Schädiger das Werkstattrisiko. Der Geschädigte darf mangels besserer Erkenntnis- und Einflußmöglichkeiten die Reparaturkosten durch eine Werkstatt als erforderlich erachten.