BGH: Keine Geschäftsführung ohne Auftrag beim Transport von Kindern zu Sportveranstaltungen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.07.2015 (III ZR 346/14): Wenn minderjährige Mitglieder eines Amateursportvereins von ihren Familienangehörigen oder Angehörigen anderer Vereinsmitglieder zu Sportveranstaltungen gefahren werden, handelt es sich grundsätzlich - auch im Verhältnis zum Sportverein - um eine reine Gefälligkeit, die sich im außerrechtlichen Bereich abspielt, sodass Aufwendungsersatzansprüche gegen den Verein (hier: Ersatz eines Verkehrsunfallschadens) ausscheiden. Pressemitteilung [...]