FG Münster: Begrenzte Pflicht zur Datenübermittlung auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Der 6. Senat des Finanzgerichts Münster hat in seinem Urteil vom 12. Februar 2014 (6 K 2434/13 AO;PM) entschieden, daß ein Auftraggeber im Rahmen einer Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zwar grundsätzlich zur Übermittlung relevanter Daten verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beschränkt sich jedoch auf Daten, die im Prüfungszeitpunkt beim Auftraggeber vorhanden sind. Der Auftraggeber sei [...]