BGH: Keine Rechtsmißbräuchlichkeit einer Kündigung wegen eines bei Abschluß des Mietvertrages noch nicht absehbaren Eigenbedarfs
Der Bundesgerichtshof befaßte sich in seinem Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12 - mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsvermieter wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gehindert sein kann, das Mietverhältnis gemäß § 573 Absatz 1, 2 Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarfs zu kündigen (PM). Die Beklagten waren seit Februar 2008 Mieter [...]