Wie die eDarling Online Marketing Affinitas GmbH mitteilte, soll ein Gericht zum wiederholten Male entschieden haben, daß Verbraucher nicht verpflichtet seien, Persönlichkeitsprofile von Online-Partnervermittlung bei fristgemäßem Wiederruf zu zahlen. Zu dem Artikel:

„Die Affinitas GmbH, die im Rahmen des Registrierungsprozesses auf Ihrem Portal www.edarling.de eine kostenlose Persönlichkeitsanalyse anbietet, argumentierte, dass eine Persönlichkeitsanalyse bei den meisten Online-Partnervermittlungen Basis des Vermittlungsprinzips und somit fester Bestandteil der Anmeldung sei. In der Regel ist eine Dokumentation der Persönlichkeitsanalyse in digitaler Form im Preis einer Premium-Mitgliedschaft inbegriffen.

Manche Anbieter verlangen dafür jedoch zusätzlich bis zu € 99,- und stellen diese auch dann in Rechnung, wenn der Kunde den Vertrag widerruft. Dabei wird sich auf eine Klausel in den AGB’s bezogen, wonach es sich bei der Persönlichkeitsanalyse um eine kundenspezifische Leistung handele, deren Kosten trotz Widerruf nicht erstattet werden.

Berliner Gericht entschied wie Landgericht Hamburg 2012

Bereits im Januar 2012 erstritt die Verbraucherzentrale diesbezüglich ein Urteil beim Landgericht Hamburg wonach die AGB-Klausel unwirksam sei. Aus gegebenem Anlass hat die Affinitas GmbH (eDarling, SHOPAMAN) jetzt ebenfalls ein Urteil beim Landgericht Berlin erwirkt, das zum gleichen Schluss kommt. Begründung auch in diesem Fall: Persönlichkeitsanalysen fallen nicht unter die gesetzlichen Ausnahmeregelungen, nach denen ein Widerruf ausgeschlossen ist. Ein Widerruf ist nur dann nicht möglich, wenn es um Waren geht, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Persönlichkeitsanalysen in der durch die Online-Partnervermittlung durchgeführten Art und Weise gehörten laut Urteil nicht dazu.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Trotzdem rät David Khalil, Gründer und Geschäftsführer der Partnervermittlung eDarling den Verbrauchern, die ihre Premium-Mitgliedschaft fristgerecht widerrufen haben: „Zahlungsaufforderungen in Höhe von € 99,- für eine Persönlichkeitsanalyse sollten Sie unter Berufung auf die Urteile der Landgerichte Hamburg und Berlin entschieden verweigern. Lassen Sie sich durch eine erste Zurückweisung der Kostenerstattung seitens der Partnervermittlung nicht verunsichern. Unterstützung erhalten Sie u.a. von den Rechtsberatungsstellen der Verbraucherzentralen.““