BGH: Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung
Bundesgerichtshof. Pressemitteilung vom 20.03.2013 Nr. 47/2013 (VIII ZR 168/12): Der Bundesgerichtshof befaßte sich am 20.03.2013 in einer Entscheidung mit der Frage, ob eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag wirksam sei, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt. Der Beklagte mietete eine Wohnung der Klägerin in Gelsenkirchen. Die Klägerin ist eine Genossenschaft, [...]