OLG Köln: Gratis-Zugaben müssen bei der Angabe des Grundpreises eingerechnet werden
Bewirbt ein Lebensmittelhändler einen Artikel mit einer Gratis-Zugabe, so ist der beim Verkauf an den Endverbraucher anzugebende Grundpreis aus der Gesamtmenge einschließlich der Zugabe zu errechnen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in dem am 29.06.2012 verkündeten Urteil (Az: 6 U 174/11; PM 17/12). In dem zur Entscheidung stehenden Fall hatte eine Lebensmittel-Handelskette Kästen mit 12 [...]