OLG Saarbrücken: Schuldlosigkeit einer Obliegenheitsverletzung nach anwaltlichem Rat
In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil vom 29.06.2011 5 U 297/09) hatte der Versicherungsnehmer die vom Versicherer verlangte Untersuchung bei einem vom Versicherer beauftragten Arzt auf anwaltlichen Rat hin verweigert. Das Gericht befand, daß die Obliegenheitsverletzung grundsätzlich nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem Versicherungsnehmer begangen worden sei. Grundsätzlich sei der Versicherer in [...]